Zügeltipps2025-07-15T07:05:53+00:00

Unsere Zügeltipps

Dein Fahrplan für einen stressfreien Umzug in St.Gallen

Du planst einen Umzug und suchst nach praxisnahen Tipps, damit am grossen Tag alles reibungslos klappt? Unsere Zügeltipps liefern dir eine kompakte Schritt-für-Schritt-Anleitung – von der fristgerechten Kündigung des Mietvertrags über das Einholen von Umzugsofferten bis zur perfekten Wohnungsabgabe.

Dank der übersichtlichen Checkliste weisst du Monate, Wochen und Tage vor dem Umzug genau, was zu tun ist. Zusätzlich erhältst du wertvolle Hinweise zu Versicherungsschutz, Nachmietersuche, Adressänderungen, Zollformalitäten sowie zum stressfreien Zügeln mit Haustieren. Egal, ob du quer durch die Schweiz oder nur ins Nachbarsquartier umziehst: Mit unseren erprobten Umzugstipps sparst du Zeit, Geld und Nerven – und kommst sorgenfrei in deinem neuen Zuhause an.

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Tage vor dem Umzug2025-06-10T11:59:48+00:00

Tipp

Packen Sie nicht zu voll und nicht zu schwer (maximal 25 Kilogramm). Gehen Sie nach dem Prinzip «Schweres nach unten, Gleiches zu Gleichem» vor. Bücher, Platten und Bilder hochkant stellen. Porzellan, Teller und Gläser ebenfalls hochkant stellen und sorgfältig mit Wickel- und Seidenpapier verpacken. Etikettieren Sie die Kisten mit der Bezeichnung des Inhalts und dem Zielort resp. dem Zimmer.

Checkliste

  • Wertgegenstände, Dokumente
    Wertgegenstände und Dokumente (Schmuck, Waffen etc.) sicher verstauen und am Umzugstag persönlich transportieren.
  • Zerbrechliches
    Zerbrechliches Umzugsgut deutlich markieren und schützen.
  • Ausbessern
    Mit Spachtelmasse, Flüssig-Email und Holzretuschierstift kleine Reparaturen erledigen, für welche die Mieter aufkommen müssen.
  • Freie Zufahrt
    Parkplatz reservieren (Verwaltung, Hauswart, Polizei), am alten und am neuen Ort.
  • Liftbenützung
    Nachbarn und Hauswart informieren.
  • Schutz
    Böden und heikle Kanten am alten und neuen Ort schützen.
  • Demontage
    Möbel demontieren, falls dies nicht durch die Umzugsfirma gemacht wird.
  • Möbel platzieren
    Platzierung der Möbel überlegen. Möbelstellplan vorbereiten. Wenn noch nicht vorhanden: Beim Vermieter Grundriss für die neue Wohnung verlangen oder Wohnung ausmessen. Zimmerhöhe für Gestelle und Fensterbreite und -höhe für Vorhänge aufnehmen.
  • Elektroanschlüsse
    Lage und Art der Elektroanschlüsse, Kabelanschlüsse und Steckdosen (auch für Telefon, TV, Tiefkühler usw.) überprüfen.
  • Aufenthalt
    Aufenthalt von Tieren und Kleinkindern für die Zeit des Umzugs organisieren.
  • Schlüssel
    Schlüsselschrank anschreiben und separat bereithalten. Schlüssel kontrollieren und auf Vollständigkeit prüfen.
  • Radio und TV
    Adressänderungen werden von der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde direkt an SERAFE AG, Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe übermittelt. Telefon: +41 58 201 31 67
  • Wohnungsabgabe
    Wohnungsabgabe mit Vermieter besprechen.
Monate vor dem Umzug2025-06-10T11:55:11+00:00

Tipp

Die Kündigung muss termingerecht beim Vermieter eintreffen. Entscheidend dabei ist nicht das Datum des Poststempels, sondern wann der Vermieter die Kündigung erhält. Die Kündigung sollte also spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung oder dem Hauseigentümer eintreffen.
Auf welchen Termin gekündigt werden kann, steht im Mietvertrag. Ist im Mietvertrag nichts festgehalten, gelten in der Regel die ordentlichen Kündigungstermine, welche sich teilweise kantonal unterscheiden. In vielen Kantonen kann ordentlich auf Ende März und Ende September gekündigt werden.
Vorsicht bei einer ausserterminlichen Kündigung: Der Mieter muss einen solventen Nachmieter stellen – ansonsten muss die Miete bis zum ordentlichen Termin übernommen werden.

Checkliste

  • Neuen Mietvertrag überprüfen und unterschreiben
  • Alten Mietvertrag frist- und formgerecht per Einschreiben kündigen
  • Bei nicht fristgerechter Kündigung Nachmieter suchen
  • Umzugstag bestimmen
  • Gesetzlichen freien Tag beim Arbeitgeber beantragen
  • Schäden/Reparaturen frühzeitig mit Verwaltung anschauen
  • Schäden/Reparaturen bei Haftpflichtversicherung anmelden
Wochen vor dem Umzug2025-06-10T12:04:49+00:00

Tipp

Zügelkartons (drei Sorten) können bei uns auch gemietet werden. Wenn Sie mit uns den Umzug durchführen, bestellen Sie besser genügend Kartons. Meistens wird die benötigte Menge unterschätzt. Kartons, die Sie nicht benötigen, können Sie am Umzugstag unserem Zügelteam zurückgeben. Diese werden natürlich nicht berechnet. Die Mietkartons können Sie beziehen und behalten so lange Sie möchten. Das Depot der Mietkartons wird, sobald wir die Kartons unbeschädigt und unbeschriftet zurückerhalten, rückerstattet.
Zur Beschriftung der Mietkartons empfehlen wir Ihnen Malerklebband oder Beschriftungsetiketten von uns, die Sie auch auf Möbeln verwenden können und die sich wieder gut ablösen lassen.
Falls Sie Möbelstücke oder Gegenstände nicht mehr benötigen, diese aber zu schade zum Wegzuwerfen sind, teilen Sie uns das mit. Wir arbeiten mit Brockenhäusern zusammen, die solche Gegenstände für gute Zwecke weiterverkaufen.

Checkliste

  • Zügelfirma auswählen
    Offerten einholen und vergleichen: ASTAG PLUS – Das Plus an Qualität und Vertrauen
  • Zügelfirma beauftragen
    Termin und vereinbarte Preise schriftlich bestätigen lassen. Je früher Sie das machen, desto eher können Sie das genaue Umzugsdatum vorgeben.
  • Umzugstermin rückbestätigen
    Umzugstermin von der Umzugsfirma bestätigen lassen.
  • Wohnungsputz
    Benötigte Geräte wie Teppichreiniger schon jetzt reservieren (Drogerien, Zügelfirmen).
  • Andernfalls Putzinstitut beauftragen
    In den schriftlichen Vertrag mit dem Putzinstitut gehören: Pauschalpreis; genaue Zeit der Wohnungsabgabe; Abnahmegarantie (kostenlose Nachreinigung); Anwesenheit des Putzinstituts bei der Wohnungsabgabe.
  • Schäden
    Melden Sie beschädigte Sachen, die zur Wohnung gehören, sofort Ihrer Versicherung (Hausrat oder Haftpflicht) oder der Verwaltung. Schäden beheben (lassen). Handwerker bestellen.
  • Entsorgung
    Entsorgungsaktion einplanen.
  • Schule / Kindergarten / Kita
    Schule, Kindergarten oder Kita informieren und den Übergang besprechen.
  • Einwohnerkontrolle
    Abmeldung bei Einwohnerkontrolle.
  • Packmaterial
    Umzugskartons und Verpackungsmaterial organisieren. Am besten direkt bei der Umzugsfirma bestellen.
  • Neue Wohnsituation
    Wohnung oder Zimmer in einem Haus ausmessen und Einrichtung planen. Liefertermine neuer Möbel grosszügig planen.
  • Tiefkühler
    Tiefkühler leeren und Vorräte aufbrauchen. Den Rest des Tiefkühlerinhalts 24 Stunden vor dem Umzug maximal kühlen. Bei einem langen Weg ist es ratsam, Trockeneis zu besorgen.
  • Versicherungen
    Hausrats- und Haftpflichtversicherung überprüfen: Eventuell Deckungsumfang anpassen oder neu abschliessen.
  • Entrümpeln
    Estrich, Keller entrümpeln, Garten, Balkon, Sitzplatz räumen. Entscheiden, was Sie in der neuen Wohnung brauchen können.
  • Reparaturen
    Alle kaputten Sachen aus dem Hausrat zum Handwerker bringen, erst nach dem Umzug abholen.
  • Nachmieter
    Falls der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden ist, sprechen Sie mit Ihm ab, ob er bestimmte Gegenstände übernehmen will und wenn ja, zu welchem Preis.
  • Neue Adresse
    Stempel und Drucksachen mit neuer Adresse anfertigen lassen.
  • Haustiere
    Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie auch diesen bei Ihrer alten Wohngemeinde abmelden.
  • Garten
    Rasen mähen und Unkraut jäten.
3 Wochen vor dem Umzug2025-06-10T12:10:22+00:00

Tipp

Adressänderungen und Ummeldungen bei Vertragspartnern frühzeitig in die Wege leiten.

Checkliste

  • Verwandte, Bekannte
    Adressänderung frühzeitig ankünden.
  • Bank/Postfinance
    Adressänderung melden.
  • Elektrizitäts-, eventuell Gas- und Wasserwerk
    Adressänderung melden.
  • Einwohnerkontrolle, Steueramt
    Adressänderung frühzeitig bekannt geben.
  • Schule, Kindergarten, Kinderkrippe, KITA
    Adressänderung frühzeitig bekannt geben.
  • Militär, Zivilschutz, Feuerwehr
    Adressänderung melden.
  • Arbeitgeber
    Adressänderung frühzeitig bekannt geben.
  • Strassenverkehrsamt
    Adressänderung melden.
  • Ärzte und Zahnärzte
    Adressänderung melden.
  • Krankenkassen und Versicherungen
    Adressänderung melden und bestätigen lassen.
  • Zeitschriften und Zeitungen
    Neuzustellung beantragen.
  • Institutionen und Vereine
    Adressänderung Institutionen und Vereine melden.
  • Hauslieferdienste
    Getränke- und andere Hauslieferdienste informieren
  • AHV-Ausgleichskasse
    Ummelden für Selbständigerwerbende und Rentner bei AHV-Ausgleichskasse.
  • Service-Abonnemente
    Service-Abonnemente abmelden.
  • Ausweise ändern
    Pass, ID bei Gemeinde, Führer- und Fahrzeugausweis bei Strassenverkehrsamt ändern.
  • Ummelden
    Radio-/Fernsehkonzession und Telefonanschluss auf Termin ummelden.
  • Haustiere
    Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden.
  • Nachsendeauftrag
    Mindestens 4 Werktage vor dem Umzug bei der Post oder online beantragen.
    Factsheet Nachsendeauftrag der Post hier herunterladen.
  • Adressänderung bekannt machen
    Gratis-Karten für die Adressänderung bei der Post holen.
kurz vor dem Umzug2025-06-10T12:35:00+00:00

Tipp

Wir haben für Sie Infoblätter zusammengestellt, womit Sie Ihre Nachbarn vorinformieren können, zu welchen Zeitpunkt Ihr Umzug durchgeführt wird. Diese können an die Eingangstüre oder den Personenlift angeheftet werden. Ihre Nachbarn sind so informiert, wann das Umzugsteam den Personenlift, die Parkplätze und die Zufahrt für den Umzug benötigen.
Laden Sie sich die Infoblätter herunter:
• Infoblatt für Liftbenützung
• Infoblatt parken Möbelwagen, FahrzeWir haben für Sie Infoblätter zusammengestellt, womit Sie Ihre Nachbarn vorinformieren können, zu welchem Zeitpunkt Ihr Umzug durchgeführt wird. Diese können an die Eingangstüre oder den Personenlift angeheftet werden. Ihre Nachbarn sind so informiert, wann das Umzugsteam den Personenlift, die Parkplätze und die Zufahrt für den Umzug benötigen.

Laden Sie sich die Infoblätter herunter:

Checkliste

  • Neue Wohnung übernehmen
    Zustand der Wohnung überprüfen und Anmerkungen im Abnahmeprotokoll detailliert festhalten. Evtl. Bilder zu Dokumentationszwecken machen.
  • Bereitstellung
    Alle Kisten sollten so gepackt sein, dass sie ohne Probleme gestapelt werden können. Lose Kleinsachen sollten vermieden werden. Es ist sinnvoll, Kisten mit Inhaltsangabe und Zimmer zu beschriften. Wurde der Zusatz «Möbel ab-/aufbauen» nicht gewählt, sollten alle Möbel demontiert und transportfertig sein.
  • Erreichbarkeit
    Falls Sie beim Umzug nicht dabei sind, sollten Sie durchgehend erreichbar sein. Telefonnummer an den entsprechenden Stellen hinterlassen.
  • Persönliche Utensilien
    Koffer/Kiste mit persönlichen Utensilien transportfertig machen: Schlüssel, Ausweise, Medikamente, Hygieneartikel, Kleidung etc.
  • Pflanzen
    Pflanzen mässig oder wenig giessen und umzugssicher verpacken. Im Winter Kälteschutz beim Verpacken nicht vergessen.
  • Schutz
    Heikle Böden und Kanten zum Schutz abdecken oder der Umzugsfirma in Auftrag geben.
  • Kinderbetreuung, Haustiere
    Für Kleinkinder eine Betreuung oder Unterkunft für die Zeit des Umzugs organisieren. Betreuung für Haustiere organisieren.
  • Freie Wege
    Treppenhaus und Gänge am alten Wohnsitz frei machen (keine Behinderung für das Umzugsteam).
am Umzugstag2025-06-10T12:35:33+00:00

Tipp

Wir haben für Sie Infoblätter zusammengestellt, womit Sie Ihre Nachbarn vorinformieren können, zu welchen Zeitpunkt Ihr Umzug durchgeführt wird. Diese können an die Eingangstüre oder den Personenlift angeheftet werden. Ihre Nachbarn sind so informiert, wann das Umzugsteam den Personenlift, die Parkplätze und die Zufahrt für den Umzug benötigen.
Laden Sie sich die Infoblätter herunter:
• Infoblatt für Liftbenützung
• Infoblatt parken Möbelwagen, FahrzeWir haben für Sie Infoblätter zusammengestellt, womit Sie Ihre Nachbarn vorinformieren können, zu welchem Zeitpunkt Ihr Umzug durchgeführt wird. Diese können an die Eingangstüre oder den Personenlift angeheftet werden. Ihre Nachbarn sind so informiert, wann das Umzugsteam den Personenlift, die Parkplätze und die Zufahrt für den Umzug benötigen.

Laden Sie sich die Infoblätter herunter:

Checkliste

  • Ablauf absprechen
    Begrüssung und Absprache mit dem Umzugsunternehmen: Ablauf, wichtige Informationen (z.B. Hinweis zu zerbrechlichen Gegenständen) absprechen und auf wichtige Punkte explizit hinweisen.
  • Griffbereit
    Wichtige Utensilien für die neue Wohnung sollten griffbereit sein: WC-Papier, Seife, Küchenlappen, Küchentuch, Schnur, Apotheke, Kehrichtsäcke, Klebeband, Sackmesser, Bleistift, Sicherungen, Stromkabel, Verlängerungskabel, Taschenlampe, Glühbirnen, Adressbuch, Schlüssel.
  • Licht
    Beleuchtung am neuen Ort sicherstellen (auch Keller, Estrich).
  • Verpflegung
    Evtl. Getränke für Umzugsteam bereithalten.
  • Einrichtungsplan
    Möbelstellplan in der neuen Wohnung aufhängen und Zimmer beschriften.
  • Namensschild
    Namensschild an Briefkasten und Türklingel anbringen.
  • Zählerstände
    Zählerstände (Elektro, Wasser etc.) zur Sicherheit selber notieren oder fotografieren.
  • Kontrollgang
    Nach dem Verladen des gesamten Mobiliars einen kurzen Kontrollgang durchführen (Wohnung, Keller, Estrich, Balkon bzw. Terrasse, Garten, Garage).
nach dem Umzugstag2025-06-10T12:28:08+00:00

Tipp

Falls Sie nach dem Umzug etwas vermissen: Ruhe bewahren und alles zuerst auspacken.
Bis jetzt ist alles wieder aufgetaucht. Unser Chauffeur kontrolliert nach jedem Umzug die Ladefläche des Zügelwagens.

Checkliste

Bisherige Wohnung

  • Reinigung
    Bisherige Wohnung reinigen bzw. durch Reinigungsfirma reinigen lassen
  • Wohnungsabgabe
    Mit dem bisherigen Vermieter die Wohnungsabgabe durchführen und Abgabeprotokoll gewissenhaft ausfüllen.
    Der Mieter ist rechtlich nicht verpflichtet bei der Wohnungsabnahme vor Ort anwesend zu sein. Es ist jedoch empfehlenswert, dass die Abnahme in Anwesenheit beider Parteien durchgeführt wird, da dem Mieter sonst Schäden angelastet werden könnten, die er allenfalls gar nicht zu verantworten hat.
  • Schlüsselübergabe
    Dem bisherigen Vermieter die Wohnungsschlüssel übergeben.
  • Kaution
    Kaution zurückfordern.

Neue Wohnung

  • Wohnungsübergabe-Protokoll
    Wohnungsübergabe-Protokoll ausfüllen Mängelliste der neuen Wohnung erstellen (Frist 10 Tage).
  • Nachrägliche festgestellte Mängel
    Nachträglich festgestellte Mängel in der neuen Wohnung aufnehmen und Mängelliste per Einschreiben der Verwaltung einreichen (Frist 10 Tage).
  • Einwohnerkontrolle
    Sich bei der bisherigen Einwohnerkontrolle ab- und bei der neuen Einwohnerkontrolle anmelden. Melden Sie sich innerhalb der Frist (in der Regel 14 Tage) bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde- Sie leitet die Informationen an die zuständige Steuerbehörde weiter.
  • Zählerstand Strom, Gas, Wasser
    Aktuelle Zählerstände von Strom, Gas, Wasser selber notieren.
  • Namenschilder
    Namenschilder an Briefkasten und Klingel montieren.
  • Militär, Zvieldienst, Zivilschutz
    Informieren Sie Ihren zuständigen Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der neuen Wohngemeinde.
  • Haustiere
    Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden.
  • Schäden melden
    Innert drei Tagen der Umzugsfirma allfällige Schäden schriftlich melden.
  • Bauliche Veränderungen
    Bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen, holen Sie das Einverständnis des Vermieters ein.
  • Einrichten
    Wohnung einrichten
  • Schule, Kindergarten
    Umgebung erkunden und sicherste Kindergarten-/Schulwege finden.
  • Nachbarn
    Neue Nachbarn begrüssen.
Versicherung Umzug2025-06-10T12:33:28+00:00

Tipp

Allgemeine Informationen

  • Ihr Umzugsgut ist inklusive bis CHF 500’000.00 zum Zeitwert versichert
  • Der Selbstbehalt Beträgt CHF 300.00 und je zur Hälfte dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer belastet
  • Bijouteriewaren, Schmuckuhren, echte Perlen, Edelsteine und andere Juwelen, Kunstgegenstände und Antiquitäten und Gegenstände mit Liebhaberwert sind nicht versichert. Diese müssen vom Kunden selber versichert werden oder uns schriftlich in Auftrag gegeben werden.
  • Zur Deckung der Transportrisiken lässt der Frachtführer den Auftraggeber auf dessen ausdrückliche Weisung und gegen Bezahlung der Mehrkosten an einer entsprechenden Versicherung teilhaben. Eine Versicherung des Bruchrisikos setzt voraus, dass die Beauftragten ein- und ausgepackt werden. Die Versicherungssumme sind durch den Auftraggeber festzusetzen. Die Versicherung gilt in jedem Fall zu den üblichen Klauseln der in der Schweiz jeweils angewandten «Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten» (ABVT) für gebrauchtes Umzugsgut
  • Lässt der Auftraggeber keine Versicherung abschliessen, so trägt er selbst alle Risiken, für die der Frachtführer nach dem Wortlaut dieser Bedingungen nicht haftet.

Mängelrüge

  • Der Auftraggeber hat das Frachtgut sofort nach Auslad zu prüfen Reklamationen wegen Vertust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen und überdies dem Frachtführer innerhalb von drei Tagen schriftlich zu bestätigen. Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden sind dem Frachtführer innerhalb von drei Tagen seit Erbringen der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen.
  • Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Detailinformationen
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG:

Versicherung Möbellager2025-06-10T12:37:45+00:00

Tipp

Allgemeine Informationen

  • Ihr Lagergut ist bei Ihrer Hausratsversicherung versichert. Bitte sprechen Sie das vor der Einlagerung mit Ihrer Versicherung ab.
  • Falls Sie die Ware durch uns versichern wollen, geben Sie uns den Warenwert des eingelagerten Gutes an. Die Versicherungsprämie beträgt 0.05% des Warenwertes pro Monat. Mindestprämie pro Monat Fr. 20.00.

Mängelrüge

  • Mängel bei der Rücknahme des Gutes müssen durch den Lagernehmer sofort gerügt werden. Durch vorbehaltlose Annahme des Gutes verliert er alle Schadenersatzansprüche. Ansprüche für fehlendes Lagergut oder äusserlich erkennbare Schäden sind anlässlich der Auslagerung sofort schriftlich zu melden.
  • Nimmt der Lagernehmer selbst oder dessen Beauftragter (nicht der Lagerhalter) die Ein- und Auslagerungen vor, so ist der Lagerhalter jeglicher Haftung enthoben.

Detailinformationen
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Lagerbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG.

Nachbarn informieren2025-06-10T12:45:33+00:00

Tipp

Wir haben für Sie Infoblätter zusammengestellt, womit Sie Ihre Nachbarn vorinformieren können, zu welchen Zeitpunkt Ihr Umzug durchgeführt wird. Diese können an die Eingangstüre oder den Personenlift angeheftet werden. Ihre Nachbarn sind so informiert, wann das Umzugsteam den Personenlift, die Parkplätze und die Zufahrt für den Umzug benötigen.

Laden Sie sich die Infoblätter herunter:

Haustiere2025-06-10T12:46:26+00:00

Tipp

Wie bereite ich Tiere auf das Zügeln vor?
Steht der Umzug vor der Tür, geht es meist drunter und drüber. Darauf reagieren Haustiere sehr sensibel. Wie kann man sie vor unnötigem Stress bewahren?

Während man Hunde schon vorab ins neue Zuhause mitnehmen kann, damit sie sich damit etwas vertraut machen können, lernen Katzen ihr neues Heim oft erst nach dem Umzug kennen. Für beide Tierarten ist es wichtig, dass Bett, Fressnapf, Spielzeug, Decken und Kratzbaum nach dem Zügeln ­immer noch nach dem alten Zuhause ­riechen.

Also bitte nichts vorher ­waschen oder gar entsorgen!

Je mehr vertraute Gerüche, desto besser; sie vermitteln Sicherheit und erleichtern dem Vierbeiner das Eingewöhnen. Am besten lässt man auch einen Teil der alten Einstreu vorerst im Katzen­klo. Die Tiere werden ohnehin mit genügend neuen Gerüchen zu ­kämpfen haben.

Katzen schliesst man am Tag des Umzugs in einen vertrauten Raum im alten Zuhause ein und transportiert sie ganz zum Schluss im verschlossenen Korb in die neue Umgebung. Freigänger sollten frühestens nach einigen Wochen das neue Revier erkunden.

Nehmen Sie sich nach dem Umzug ein paar Tage frei, um sich einzurichten. Wenn Sie sich zu Hause wohl fühlen, überträgt sich Ihre Ruhe auf die Tiere.

© Beobachter, Esther Geisser, 19.3.2018

Externe Dienstleister2025-06-10T12:47:59+00:00

Tipp

Beleuchtung und Multimedia

Umzugsarbeiten für Beleuchtung und Multimedia bieten wir über unseren Spezialisten an.

Die Checkliste für Beleuchtung können Sie hier herunterladen.

Die Checkliste für Multimedia können Sie hier herunterladen.

​​​​​​Elektriker
Halten Sie gegbenenfalls die Kontaktdaten eines Elektrikers Ihres Vertrauens bereit.

Schreiner
Halten Sie gegbenenfalls die Kontaktdaten eines Schreiners Ihres Vertrauens bereit.

Schlüsseldienst
Halten Sie gegbenenfalls die Kontaktdaten eines Schlüsseldienstes bereit.

Hausmeister
Stellen Sie sicher, dass der Hausmeister während Ihres Umzugs erreichbar ist.

Ämter und Dokumente2025-06-10T12:50:07+00:00

Tipp

An- und Abmeldungen sollten innerhalb von zwei Wochen vorgenommen werden. Hierfür sind folgende Dokumente notwendig, welche dem jeweiligen Amt vorzulegen sind:

Abmeldung
Niederlassungsausweis
Dienstbüchlein (Militärpflichtige mit Hauptwohnsitz in St.Gallen)
wenn notwendig Ausländerausweis

Anmeldung
Heimatschein
Amtlicher Ausweis
Mietvertrag
Krankenkassennachweis
wenn notwendig Ausländerausweis

Wohnortwechsel können auch online über eUmzugCH gemeldet werden.

Strassenverkehrsamt
Bisheriger Führerausweis
Umtauschformular FAK mit aktuellem Passfoto (in Farbe)
Wohnsitzbestätigung
wenn notwendig Ausländerausweis
Fahrzeugausweis im Original
Versicherungsnachweis mit neuer Adresse (bei der Haftpflichtversicherung beantragen)
Die bisherigen Kontrollschilder
Gewünschtes Schilderformat

Kontakte Sozialversicherungen
Hier findet Sie die Liste der Ausgleichkassen und IV-Stellen

Lost & Found2025-06-10T12:53:55+00:00

Tipp

Falls Sie nach dem Umzug etwas vermissen: Ruhe bewahren und alles zuerst auspacken.

Bis jetzt ist alles wieder aufgetaucht. Unser Chauffeur kontrolliert nach jedem Umzug die Ladefläche des Zügelwagens.

Sollten verlorene Gegenstände trotzdem nicht mehr auftauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter:

Schiess Transport AG
Umzüge & Reinigungen
Moosstrasse 8
CH-9030 Abtwil

Telefon +41 71 311 31 11
Fax         +41 71 311 31 70
E-Mail    info@schiess-ag.ch

Unsere Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 7.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
Samstag: 7.00-12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

EUmzug2025-06-10T12:55:17+00:00

Tipp

Wohnortwechsel online melden

https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global

Umzüge aus und in die Schweiz2025-06-10T13:05:33+00:00

Tipp

Umzüge in die Schweiz

Umzugsgut, gebraucht
Used household goods

Import Schweiz
Import Switzerland

Gilt für CH-Bürger und Zuziehende aus den ersten 15 EU-Staaten (+ Zypern und Malta) sowie aus den EFTA-Staaten
Valid for Swiss citizens and foreigners moving from the first 15 EU-States (incl. Cyprus and Malta) and EFTA member States

  • Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut (Formular 18.44)
  • Swiss import declaration form for used household goods (form 18.44)
  • Inventarliste deutsch, französisch oder italienisch
  • Inventory list
  • Passkopien (die ersten vier Seiten)
  • Copies of passport (first four pages)
  • Anmeldung bei der CH-Gemeinde
  • Registration at the town hall
  • Kopie des Kauf- oder Mietvertrages eines Hauses oder einer Wohnung
  • Copy of lease- or purchase contract of a house or an apartment
  • Wein- und Spirituosenliste
  • Wine- and Spirit declaration

Gilt für Zuziehende aus allen übrigen Staaten
Foreign citizens moving from other countries

  • Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut (Formular 18.44)
  • Swiss import declaration form for used household goods (form 18.44)
  • Inventarliste deutsch, französisch oder italienisch
  • Inventory list
  • Passkopien (die ersten vier Seiten)
  • Copies of passport (first four pages)
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Copy of residence permit in Switzerland («Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung» or «Ausländerausweis»)
  • Kopie des Kauf- oder Mietvertrages eines Hauses oder einer Wohnung
  • Copy of lease- or purchase contract of a house or an apartment
  • Wein- und Spirituosenliste
  • Wine- and Spiritslist

Umzüge in die Schweiz

Zollveranlagung von Übersiedlungsgut hier herunterladen
Zollanmeldung für Übersiedlungsgut hier herunterladen

Umzüge nach Deutschland
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nicht kommerziellen Reiseverkehr hier herunterladen
Anmeldung von Barmitteln – DE hier herunterladen
Cash Declaration Form – EN download here
Informationsblatt zum Umzug (Kraftfahrzeugsteuer) hier herunterladen

Umzüge nach Österreich
Zollanmeldung für Übersiedlungsgut – DE hier herunterladen
Application for declaration of customs – EN download here
Antrag auf Feststellung der Zollbefreiung für Übersiedlungsgut Zollanmeldung für Übersiedlungsgut hier herunterladen

Umzüge Schweiz nach Italien2025-06-10T13:11:51+00:00

Tipp

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der italienischen Zollbehörde:
Mehr Infos (Rubrik Comunicare, Pubblicazioni)

Checkliste

  • Was können Sie nach Italien mitnehmen?
    Bei einem Umzug nach Italien entfallen Zollgebühren und Steuern, sofern es sich um persönliche Gegenstände handelt. Damit sind Gegenstände gemeint, die nur zu privaten Zwecken eingeführt werden. Maßgeblich ist nicht, wo der Grenzübergang stattfindet, sondern an welcher Stelle der Umzug beginnt. Für den, der aus Deutschland kommt, ist es also irrelevant, ob man über die Schweiz oder Österreich einreist.
  • Einführen von Haushaltsgütern nach Italien
    Als Umzugsgut werden gebrauchte Gegenstände bezeichnet, die zum Haushaltsbedarf gehören. Um Möbel und persönliche Gegenstände zollfrei einzuführen, muss dem zuständigen Zollamt nebst einer in italienischer Sprache abgefassten Liste der einzuführenden Gegenstände (mit Angaben von Wert und Gewicht sowie Name, Adresse und Unterschrift), ein Nachweis der erfolgten Wohnsitznahme (certificato anagrafico) in Italien vorgewiesen werden. Die Einführung von Umzugsgut erfolgt zoll- und steuerfrei. Kosten entstehen allerdings aufgrund des Zollverfahrens. Diese Gebühren berechnen sich nach dem Wert der in italienischer Sprache verfassten Liste, resp. der darin aufgeführten Werte. Die Einfuhr muss innert 6 Monaten nach Wohnsitznahme stattfinden, grundsätzlich werden nur gebrauchte Gegenstände anerkannt und das Umzugsgut darf während mindestens 12 Monaten nicht verkauft oder vermietet werden.
  • Einführen von Erbschaftsgut
    Gelangen Sie durch eine Erbschaft zu neuem Eigentum, können Sie die Gegenstände zoll- und steuerfrei einführen. Um die Gegenstände als Erbschaftsgut zu kennzeichnen, benötigen Sie die Sterbeurkunde und einen rechtsgültigen Nachweis über den Erbanspruch auf die mitgeführten Gegenstände. Diese Dokumente müssen vor der Reise von einer italienischen Vertretung beglaubigt werden.
  • Heiratsgut
    Als Heiratsgut dürfen ungebrauchte Effekten, unter Ausschluss von Autos, Tabakwaren sowie Alkohl, zollfrei eingeführt werden. Auch Geschenke bis zu einem Wert von EUR 1’000.00 dürfen innert 4 Monaten nach der Hochzeit zollfrei eingeführt werden. Dem Gesuch an das zuständige Zollamt sind beizulegen:

    • Liste der einzuführenden Gegenstände
    • Wohnsitznachweis (certificato anagrafico)
    • Trauschein

    Die Einfuhr des Heiratsguts muss innert 6 Monaten nach der Eheschliessung erfolgen.

Zweitresidenz im Ausland2025-06-10T13:13:08+00:00

Tipp

Zweitresidenz
Secondary Residence

(Ausstattung einer Wohnung unter Beibehalt des Wohnsitzes im Ausland, in unmittelbarem Zusammenhang
des Erwerbes oder Miete einer Wohnung oder eines Hauses)
(Residential furnishings while maintaining a residence abroad, in direct conjunction with the purchase or rental of an apartment or a house)

Import Schweiz
Import Switzerland
Formular 18.44
Form 18.44

Inventarliste deutsch/französisch oder italienisch mit Wertangaben (englisch wird vom Zollamt auch akzeptiert)
Inventory list in German / French or Italian showing values (English will also be accepted by the Customs Office)

Kopie des Kauf- oder Mietvertrages eines Hauses oder einer Wohnung
Copy of the Purchase or Rental Agreement for a house or apartment

Passkopien (die ersten vier Seiten)
Copies of passport(s) (first four pages)

Spezielles
Special
Die Einfuhr ist aufgrund spezieller Abkommen aus folgenden Ländern abgabenfrei: USA, Tunesien und Norwegen
Imporation form the following countries in duty-free due to a special agreement: USA, Tunisia and Norway

Die Einfuhr aus den übrigen Ländern ist Mehrwertsteuerpflichtig und in einzelnen Fällen auch zollpflichtig
Imporation from the remaining country is subject to Added Value Tax and may be subject to duty in individual cases.

Nachlieferungen sind möglich, die einzelnen Artikel müssen jedoch bereits auf der ersten Inventarliste aufgeführt werden
Additional (later) shipments are possible. Individual items must however already have been listed on the first Inventory List.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt
Importation of alcoholic beverages is not permitted

Import Umzugsgut Diplomaten2025-06-10T13:14:28+00:00

Tipp

Import von gebrauchtem Umzugsgut für Personen mit Diplomatenstatus

Umzugsgut, gebraucht / Diplomatengut
Used household goods, diplomatic goods

Import Schweiz
Import Switzerland

  • Formular 14.60
  • Form 14.60
  • Inventarliste
  • Inventory list

Für Personen mit diplomatischen Status gilt folgendes:
For people with diplomatic status be valid the following rules:

  • Formular 14.60 muss ausgefüllt und unterzeichnet über die Auslandbotschaft an den Botschaftssitz in der Schweiz gesandt werden. Gestempelt an die Oberzolldirektion in Bern einreichen (Tel. 031 322 68 68). Anschliessend wird eine zollfreie Einfuhr bewilligt.
  • Form 14.60 must be filled out, signed and stamped by the foreign embasy in Switzerland. Then they have to send it to the «Swiss customs authorities» in Bern (phone +41 31 322 68 68). Subsequently the will grant the customs free import.

Auto
Car

  • Kaufvertrag
  • Purchase contract
  • Versicherungsnachweis
  • Insurance certificate
  • Fahrzeugausweis
  • Car title
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