Was heisst «sauber»
Oft ist dem Mieter unklar, wie gründlich die Wohnung vor dem Auszug geputzt werden muss, denn was ein Vermieter unter «sauber» versteht, kann von Fall zu Fall sehr stark variieren.
Sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, muss die Wohnung gründlich gereinigt und in sauberem Zustand übergeben werden. Neben der Grundreinigung – inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden usw. – ist vor allem auf eine gründliche Reinigung von Küche und Bad zu achten.
Abnahmegarantie
Sofern Sie im Vertrag mit dem Putzinstitut eine Abnahmegarantie festgelegt haben, stehen Sie auf der sicheren Seite. Sollte die Wohnung von Ihrem Vermieter als nicht genügend sauber befunden werden, können Sie das Putzinstitut ohne zusätzliche Kosten ein zweites Mal aufbieten.
Instandstellung
Nebst der Reinigung gilt es vor dem Auszug auch noch kleinere Schönheitsreparaturen an der alten Wohnung vorzunehmen, wie z.B. das Ersetzen von Glühbirnen, Zahngläser oder fehlende Bleche.
Haben Sie in der Wohnung etwas verändert? Eine Wand blau gestrichen oder den maroden Spannteppich entfernt? Dann müssen Sie alles in den ursprünglichen Zustand zurücksetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Allgemein gilt
Der Mieter muss die Wohnung in gleichem Zustand (abgesehen von der normalen Abnutzung) zurückgeben, wie er sie übernommen hat.
Reinigungen durch Schiess Transport AG
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