Versicherungen


Allgemeine Informationen

  • Ihr Umzugsgut ist inklusive bis CHF 500’000.00 zum Zeitwert versichert
  • Der Selbstbehalt Beträgt CHF 300.00 und je zur Hälfte dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer belastet
  • Bijouteriewaren, Schmuckuhren, echte Perlen, Edelsteine und andere Juwelen, Kunstgegenstände und Antiquitäten und Gegenstände mit Liebhaberwert sind nicht versichert. Diese müssen vom Kunden selber versichert werden oder uns schriftlich in Auftrag gegeben werden.
  • Zur Deckung der Transportrisiken lässt der Frachtführer den Auftraggeber auf dessen ausdrückliche Weisung und gegen Bezahlung der Mehrkosten an einer entsprechenden Versicherung teilhaben. Eine Versicherung des Bruchrisikos setzt voraus, dass die Beauftragten ein- und ausgepackt werden. Die Versicherungssumme sind durch den Auftraggeber festzusetzen. Die Versicherung gilt in jedem Fall zu den üblichen Klauseln der in der Schweiz jeweils angewandten «Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten» (ABVT) für gebrauchtes Umzugsgut 
  • Lässt der Auftraggeber keine Versicherung abschliessen, so trägt er selbst alle Risiken, für die der Frachtführer nach dem Wortlaut dieser Bedingungen nicht haftet.

Mängelrüge

  • Der Auftraggeber hat das Frachtgut sofort nach Auslad zu prüfen Reklamationen wegen Vertust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen und überdies dem Frachtführer innerhalb von drei Tagen schriftlich zu bestätigen. Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden sind dem Frachtführer innerhalb von drei Tagen seit Erbringen der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. 
  • Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Detailinformationen
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG:

Versicherungen


Allgemeine Informationen

  • Ihr Umzugsgut ist inklusive bis CHF 500’000.00 zum Zeitwert versichert
  • Der Selbstbehalt Beträgt CHF 300.00 und je zur Hälfte dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer belastet
  • Bijouteriewaren, Schmuckuhren, echte Perlen, Edelsteine und andere Juwelen, Kunstgegenstände und Antiquitäten und Gegenstände mit Liebhaberwert sind nicht versichert. Diese müssen vom Kunden selber versichert werden oder uns schriftlich in Auftrag gegeben werden.
  • Zur Deckung der Transportrisiken lässt der Frachtführer den Auftraggeber auf dessen ausdrückliche Weisung und gegen Bezahlung der Mehrkosten an einer entsprechenden Versicherung teilhaben. Eine Versicherung des Bruchrisikos setzt voraus, dass die Beauftragten ein- und ausgepackt werden. Die Versicherungssumme sind durch den Auftraggeber festzusetzen. Die Versicherung gilt in jedem Fall zu den üblichen Klauseln der in der Schweiz jeweils angewandten «Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten» (ABVT) für gebrauchtes Umzugsgut 
  • Lässt der Auftraggeber keine Versicherung abschliessen, so trägt er selbst alle Risiken, für die der Frachtführer nach dem Wortlaut dieser Bedingungen nicht haftet.

Mängelrüge

  • Der Auftraggeber hat das Frachtgut sofort nach Auslad zu prüfen Reklamationen wegen Vertust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen und überdies dem Frachtführer innerhalb von drei Tagen schriftlich zu bestätigen. Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden sind dem Frachtführer innerhalb von drei Tagen seit Erbringen der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. 
  • Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Detailinformationen
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG:


Allgemeine Informationen

  • Ihr Lagergut ist bei Ihrer Hausratsversicherung versichert. Bitte sprechen Sie das vor der Einlagerung mit Ihrer Versicherung ab.
  • Falls Sie die Ware durch uns versichern wollen, geben Sie uns den Warenwert des eingelagerten Gutes an. Die Versicherungsprämie beträgt 0.05% des Warenwertes pro Monat. Mindestprämie pro Monat Fr. 20.00.

Mängelrüge

  • Mängel bei der Rücknahme des Gutes müssen durch den Lagernehmer sofort gerügt werden. Durch vorbehaltlose Annahme des Gutes verliert er alle Schadenersatzansprüche. Ansprüche für fehlendes Lagergut oder äusserlich erkennbare Schäden sind anlässlich der Auslagerung sofort schriftlich zu melden.
  • Nimmt der Lagernehmer selbst oder dessen Beauftragter (nicht der Lagerhalter) die Ein- und Auslagerungen vor, so ist der Lagerhalter jeglicher Haftung enthoben.

Detailinformationen
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Lagerbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG.