Tipp – Monate vor dem Umzug


  ▢   Neuen Mietvertrag überprüfen und unterschreiben

  ▢   Alten Mietvertrag frist- und formgerecht per Einschreiben kündigen

  ▢   Bei nicht fristgerechter Kündigung Nachmieter suchen

  ▢   Umzugstag bestimmen

  ▢   Gesetzlichen freien Tag beim Arbeitgeber beantragen

  ▢   Schäden/Reparaturen frühzeitig mit Verwaltung anschauen

  ▢   Schäden/Reparaturen bei Haftpflichtversicherung anmelden

✓ Die guten Tipps von Schiess Transport AG.

Tipp – Monate vor dem Umzug


  ▢   Neuen Mietvertrag überprüfen und unterschreiben

  ▢   Alten Mietvertrag frist- und formgerecht per Einschreiben kündigen

  ▢   Bei nicht fristgerechter Kündigung Nachmieter suchen

  ▢   Umzugstag bestimmen

  ▢   Gesetzlichen freien Tag beim Arbeitgeber beantragen

  ▢   Schäden/Reparaturen frühzeitig mit Verwaltung anschauen

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Die Kündigung muss termingerecht beim Vermieter eintreffen. Entscheidend dabei ist nicht das Datum des Poststempels, sondern wann der Vermieter die Kündigung erhält. Die Kündigung sollte also spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung oder dem Hauseigentümer eintreffen.

Auf welchen Termin gekündigt werden kann, steht im Mietvertrag. Ist im Mietvertrag nichts festgehalten, gelten in der Regel die ordentlichen Kündigungstermine, welche sich teilweise kantonal unterscheiden. In vielen Kantonen kann ordentlich auf Ende März und Ende September gekündigt werden.

Vorsicht bei einer ausserterminlichen Kündigung: Der Mieter muss einen solventen Nachmieter stellen - ansonsten muss die Miete bis zum ordentlichen Termin übernommen werden.